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Transparente Verwaltung 

WICHTIGE MITTEILUNG AN UNSERE LIEFERANTEN

Mit gegenwärtigem Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass das Verkehrsamt der Stadt Bozen, dem Verfahren „Split Payment“, gemäß Art. 17 ter des DPR 633/72, wie vom D.Lgs. 50/2017 vorgesehen,  und der ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG verpflichtet ist.

Die an das Verkehrsamt der Stadt Bozen ausgestellten Rechnungen müssen in Form des SPLIT-PAYMENTS ausgestellt werden. Bei den mit SdI übermittelten elektronischen Rechnungen muss demnach in der Sektion "Daten zur MwSt. nach Satz und Art" das Feld "Fälligkeit" mit „S“ versehen werden.

Unser Ämterkodex lautet 3IF5Y6.

Wir erlauben uns, die folgenden Voraussetzungen an dem Schreiber anzugeben; um die Abrechnung der fälligen Beträge vornehmen zu können.

- die Rechnung muss in elektronischer Form mittels SdI versendet werden, alle anderen Formen der Einreichung werden ab 1.09.2017 abgelehnt;
- die Rechnung muss der Split-Payment unterzogen werden und wird dem Unternehmen mit dem Nettobetrag ausgestellt, das Unternehmen zahlt den Mehrwertsteuerbetrag direkt an das Finanzamt;
- die Rechnung benötigt einen CIG-Code, Betreff der Lieferung sowie die Nr. der Auftrag-Beschlussniederschrift. Diese Daten werden bei der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
- die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt auf der Rechnung erfolgen;

UNDER CONSTRUCTION

Wir bitten Sie einstweilen die italienische Version zu berücksichtigen.